Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist ein Datenschutzgesetz, das die personenbezogenen Daten von Einwohnern der Europäischen Union (EU) schützen soll. Die DSGVO trat am 25. Mai 2018 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Herkunft, wenn sie die personenbezogenen Daten eines EU-Bürgers in ihrer Datenbank besitzen.
Vor der DSGVO legten Websites Cookies ohne deren Wissen oder Zustimmung in den Browsern ihrer Besucher ab. All das änderte sich jedoch mit der DSGVO-Gesetzgebung. Erwägungsgrund 30 der Datenschutz-Grundverordnung betrachtet Cookies als Teil personenbezogener Daten. Sie verlangt von Websites, dass sie eine gültige Einwilligung einholen, wenn sie personenbezogene Daten von ihren Nutzern sammeln. Das Gesetz gibt seinen Bürgern nun Rechte über ihre Daten.
Warum brauchen wir Cookies?
Cookies sind Codezeilen, die ein Webserver zusammen mit der angeforderten Website aussendet, wenn er zum ersten Mal vom Browser aufgerufen wird. Sobald sich diese Cookies in den Browsern befinden, übertragen sie Daten wie Benutzer-ID, Sitzungs-ID und Einstellungen zurück an den Webserver. Die Cookies verbleiben in den Browsern, bis sie durch die Aktion "Cookies löschen" gelöscht werden.
Cookies Helfen Sie mit, die Benutzererfahrung auf der Website zu verbessern. Sie speicherten Informationen, um Sie zu identifizieren und personalisierte Inhalte und Einstellungen bereitzustellen.
Für Eine der wichtigsten Backend-Anwendungen, die Cookies verwenden, ist beispielsweise Google Analytik. Google Analytics verwendet Cookies um Informationen zum Website-Verkehr und das Benutzerverhalten zu überwachen.
Warum legen die Aufsichtsbehörden so viel Wert auf diese Cookies?
Wie alle guten Dinge können auch Cookies in den falschen Händen missbraucht werden. Während Cookies für Website-Benutzer bequem sein können, können sie unheimlich werden, indem sie das Benutzerverhalten zu Überwachungs- und Marketingzwecken verfolgen und speichern.
Die Regulierungsbehörden zielen darauf ab, den Nutzern bewusst zu machen, was sie erlauben, anstatt Marketingunternehmen uneingeschränkten Zugriff auf die Erhebung personenbezogener Daten zu gewähren. Benutzern sollte die Möglichkeit gegeben werden, Cookies abzulehnen, wenn sie eine Website besuchen. Daher der Anstieg der Cookie-Einwilligung und ihrer Verwaltung.
Wie kann man in Bezug auf Cookies DSGVO-konform sein?
Für den Anfang müssten Sie ein auffälliges Cookie-Einwilligungsbanner auf der Vorderseite Ihrer Startseite haben. Der Zweck des Consent-Banners besteht darin, Ihre Besucher darüber zu informieren, dass Sie Cookies auf Ihrer Website verwenden. Der Besucher hat dann die Wahl, ob er akzeptiert und fortfährt. Sollten sie mit der Verwendung von Cookies nicht einverstanden sein, können sie nicht fortfahren und müssen die Website verlassen.
Das Banner kann entweder ein Pop-up oder eine Bannerleiste sein. Die Leiste kann sich entweder oben oder unten auf der Seite befinden. Das Pop-up oder das Banner sollte klare und genaue Informationen über die Zwecke der Cookies enthalten, die im Browser des Benutzers platziert werden. Vorab angekreuzte Kästchen für die Cookie-Einwilligung sind jetzt erlaubt. Was die Regulierungsbehörden gerne sehen würden, sind positive Maßnahmen wie "Akzeptieren" oder "Ablehnen".
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